Menschen mit Mobilitätseinschränkung stellen für uns eine bedeutende Kundengruppe dar. Auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Handicap gehen wir deshalb sensibel ein. Wir begegnen unseren Fahrgästen mit Freundlichkeit und Respekt. Dabei versuchen wir, auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden zu reagieren, denn schließlich kann eine Mobilitätseinschränkung ganz verschiedene Ursachen haben. Auch gesunde Menschen sind bisweilen in ihrer Mobilität eingeschränkt. So verändert auch schon ein Kinderwagen die Bedürfnisse eines Fahrgastes.
Schauen Sie sich hier unseren kurzen Clip zum Thema Barrierefreiheit bei DB Regio Bus an:
Mitnahme von E-Scootern
Für uns als Mobilitätsanbieter im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist es sowohl unsere Aufgabe als auch eine gesetzliche Vorgabe, alles zu tun, um unsere Fahrgäste sicher zu befördern. Bei der Mitnahme von E-Scootern kam es aber in der Vergangenheit zu mehreren gefährlichen Situationen. Spezialisten haben sich deshalb mit dem Thema beschäftigt und das Gefahrenpotenzial der E-Scooter in Bussen untersucht. Das Ergebnis: E-Scooter drohen schon bei einer normalen Bremsung des Busses oder beim Fahren durch einen Kreisverkehr umzukippen. Bei nassem Boden erhöht sich diese Gefahr noch. Nicht nur die Person auf dem E-Scooter, auch andere Fahrgäste könnten durch das Umkippen des Fahrzeugs verletzt werden.
Wir weisen darauf hin, dass mobilitätseingeschränkte Personen mit (Elektro-)Rollstühlen selbstverständlich den ÖPNV nutzen können. In unseren Bussen gibt es Plätze, die eine sichere Beförderung im Rollstuhl (UN/ECE-Norm R 107) garantieren. Verkehrsunternehmen und Kommunen haben in den vergangenen Jahren sehr viel dafür unternommen, Menschen mit Behinderung den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern. Denn Mobilität ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Die Regio Bus Bayern leistet dazu einen wichtigen Beitrag.
Da inzwischen beförderungstaugliche E-Scooter erhältlich sind, wurde das generelle Mitnahmeverbot von E-Scootern gelockert. E-Scooter können im Bus mitgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der zu befördernde E-Scooter ist entsprechend mit dem bundesweit einheitlichen Piktogramm gekennzeichnet
- Der Nutzer des E-Scooters weist diesen als medizinisches Hilfsmittel aus (Schwerbehindertenausweis mit mindestens Kennzeichnung G oder Nachweis Kostenübernahme durch die Krankenkasse)
- Der Bus ist technisch für die Beförderung geeignet und entsprechend mit dem bundesweit einheitlichen Piktogramm gekennzeichnet
- Es ist ausreichend Platz im Bus, das heißt die gekennzeichneten Abstellflächen sind frei
- Der Nutzer kann selbstständig korrekt in den Bus einfahren und sich aufstellen (sitzend oder alleinstehend)
Für alle anderen E-Scooter und nicht gekennzeichneten Busse ist die Beförderung von E-Scootern zur eigenen Sicherheit und der unserer Fahrgäste untersagt.