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Mobil mit Handicap

Teilhabe mobilitätseingeschränkter Menschen

Wir versuchen nach Kräften, Menschen mit Mobilitätseinschränkung die Teilhabe am Nahverkehr zu ermöglichen. So bieten wir beispielsweise Stellflächen für Rollatoren im Businneren oder Niederflurbusse für einen barrierefreien Zustieg auch mit Rollstuhl oder Kinderwagen. 

Schauen Sie sich hier unseren kurzen Clip zum Thema Barrierefreiheit bei DB Regio Bus an:

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Mitnahme von E-Rollstühlen

Die Beförderung von E-Scootern ist in unseren Bussen wegen der hohen Brand- und Explosionsgefahr sowie wegen des Verletzungspotentials untersagt. 

Eine Ausnahme bilden (Elektro-)Rollstühle von mobilitätseingeschränkten Personen. In einigen Bussen können wir den notwendigen Platz vorhalten, der für eine sichere Beförderung dieser Rollstühle vorgeschrieben ist (UN/ECE-Norm R 107). Diese Busse sind an einem runden blauen Aufkleber mit einem weißen E-Rollstuhl darauf erkennbar. 

Voraussetzungen für die Beförderung

Mobil mit Handycap
Piktogramm am Bus

E-Rollstühle können im Bus mitgenommen werden,
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Bus ist technisch für die Beförderung geeignet und entsprechend mit dem bundesweit einheitlichen Piktogramm gekennzeichnet.

Voraussetzungen für die Beförderung von E-Rollstühlen

Mobil mit Handycap + Bus
Piktogramm am E-Scooter
  • Der zu befördernde E-Scooter wird als medizinisches Hilfsmittel genutzt und ist entsprechend mit dem bundesweit einheitlichen Piktogramm gekennzeichnet. Die Nutzung als medizinisches Hilfsmittel muss mit Schwerbehindertenausweis mit mindestens Kennzeichnung G oder Nachweis Kostenübernahme durch die Krankenkasse nachgewiesen werden.
  • Die gekennzeichnete Abstellfläche im Bus ist noch frei. 
  • Der Nutzer kann selbstständig korrekt in den Bus einfahren und sich aufstellen (sitzend oder alleinstehend)