Die Monatskarte der RVO

Die Monatskarten (ausgenommen Schülerzeitkarten) können mit Wunschdatum gekauft werden. Damit können Sie die Wochen- und Monatskarten noch besser miteinander kombinieren und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse (zum Beispiel Urlaubsplanung) abstimmen.

Bitte beachten Sie:

Verlorengegangene Wochenkarten werden nicht umgetauscht oder erstattet. Im Krankheitsfall ist eine Erstattung jedoch möglich: Dafür ist ein ärztliches Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig. Bereits abgelaufene Fahrten werden entsprechend berücksichtigt und abgezogen.