Die Kurzstrecke im Wabentarif

Sie können mit der Kurzstrecke bis zur dritten Haltestelle fahren, egal ob Ihre Fahrt über eine Wabengrenze führt oder nicht. Bitte beachten Sie, dass die Höchstfahrdauer ab Ausgabe des Fahrscheins eine Stunde beträgt. Rück- und Rundfahrten sind nicht zulässig. Eine Fahrt-unterbrechung ist bei Einzelfahrkarten erlaubt, wenn die Höchstfahrdauer nicht überschritten wird.

Fahrgäste können zwischen einem Einzelfahrschein und einer Mehrfahrtenkarte wählen. Die Zehnfahrtenkarte bis zu 20 Prozent im Vergleich zur Einzelfahrt ermäßigt.

Bei Mehrfahrtenkarten (Zehnerkarten) ist eine Fahrtunterbrechung nicht möglich.

Inhaber einer BahnCard 25 / 50 erhalten ca. 25 Prozent Rabatt auf den regulären Kurzstreckentarif. Zeitkarten (Monats- /Wochenkarten) können für die Kurzstrecke nicht gelöst werden.