Wer ist für die Videoüberwachung in unseren Fahrzeugen verantwortlich?
Verantwortlich im Sinne der Datenschutzgrundverordnung sind die Busgesellschaften:
- Verkehrsgesellschaft mbH Untermain
Ludwigstraße 8
63739 Aschaffenburg
VU.Aschaffenburg@deutschebahn.com - Omnibusverkehr Franken GmbH
Breslauer Str. 376
90471 Nürnberg
OVF.Nuernberg@deutschebahn.com - DB Regio Bus Bayern GmbH
Elisabethstraße 16
85051 Ingolstadt
Kundendialog.RegioBusBayern@deutschebahn.com - RBO Regionalbus Ostbayern GmbH
Von-Donle-Str. 7
93055 Regensburg
RBO.Regensburg@deutschebahn.com - Regionalverkehr Oberbayern GmbH
Hirtenstraße 24
80335 München
RVO.Muenchen@deutschebahn.com - Regionalverkehr Allgäu GmbH (RVA)
Im Steinach 4
87561 Oberstdorf
RVA.Oberstdorf@deutschebahn.com
Zwecke der Videoüberwachung sind:
a) im Fahrzeug:
- Wahrnehmung des Hausrechts
- Aufklärung und Prävention von Straftaten
- Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit von Beschäftigten und Kunden
- Beweissicherung im Ereignisfall
- Verfolgung von Straftaten
- Selbstabfertigung durch Triebfahrzeugführer
- Eigentums- und Besitzschutz
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO i.V.m. § 4 BDSG.
Berechtigte Interessen sind die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten sowie der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit von Beschäftigten und Kunden, sowie die Beweissicherung im Ereignisfall.
Bei der Videoüberwachung von Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs gilt der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als ein besonders wichtiges Interesse.
b) im Objekt:
- Wahrnehmung des Hausrechts
- Aufklärung und Prävention von Straftaten
- Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit von Beschäftigten und Kunden
- Beweissicherung im Ereignisfall
- Verfolgung von Straftaten
- Eigentums- und Besitzschutz
- Ordnungsgemäße Durchführung des Betriebsablaufs, Überwachung der Funktionalität und technischer Anlagenkontrolle, Störungssuche
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.
Daten werden anlassbezogen an Ermittlungsbehörden, insbesondere an die Landes- und Bundespolizei weitergegeben. In besonderen Einzelfällen erfolgt eine Weitergabe an das Eisenbahnbundesamt.
Fahrzeuge: die Speicherdauer variiert abhängig von betrieblichen Abläufen und verkehrsvertraglichen Vorgaben zwischen 72 und 120 Stunden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten automatisiert gelöscht.
Objekte: die Speicherdauer beträgt 72 Stunden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten automatisiert gelöscht.
- Sie können Auskunft darüber verlangen, welche Daten über Sie gespeichert sind.
- Sie können Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Bearbeitung (Sperrung) ihrer personenbezogenen Daten verlangen, solange dies gesetzlich zulässig und im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses möglich ist.
- Sie haben das Recht, Beschwerde bei jeder Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einzulegen.
- Sie können der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen, wenn die Datenverarbeitung aufgrund unserer berechtigten Interessen erfolgt oder für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich ist.
Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt ein Schreiben an die o.g. Stelle.
Stand: Januar 2022