Deutschland-Ticket
Mit einem Ticket durch ganz Deutschland - in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs. Seit 1. Mai geht das - mit dem Deutschland-Ticket.
Ihre Vorteile
Deutschland-Ticket kaufen

Das Deutschland-Ticket gibt es digital zu kaufen, zum Beispiel in der WOHIN·DU·WILLST-App. Die App ist kostenlos im google Play Store und im App Store von Apple erhältlich.
Mit der App haben Sie auch gleich einen mobilen Reiseplaner auf dem Handy. Sie können in der App alle Verbindungen mit Bussen und Bahnen überblicken und für Ihre Reise zusammenstellen. Sie sehen in Echtzeit, wann Ihre Fahrt wirklich beginnt. In Gegenden mit einem Rufbusangebot können Sie mit der App Ihren Rufbus buchen.
Fragen und Antworten zum Deutschlandticket
Das Deutschland-Ticket (D-Ticket) berechtigt dazu, die Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrten in ganz Deutschland zu nutzen. Es gilt somit in Regionalzügen, S- und U-Bahnen sowie Bussen. Nicht gültig ist es in den Fernverkehrszügen IC, EC oder ICE und in der 1. Klasse. Das Ticket wird in einem monatlich kündbaren Abonnement angeboten. Pro Person kostet es monatlich 49 Euro. Das Ticket ist auf Sie ausgestellt und nicht übertragbar.
Das Deutschland-Ticket gibt es in Bayern voraussichtlich auch zum ermäßigten Preis von 29 Euro pro Monat für Auszubildende (ab September), für Studierende (ab Wintersemester 2023/24) und für Freiwilligendienstleistende. Auch als Jobticket wird es das D-Ticket geben.
Das Deutschland-Ticket gilt seit 1. Mai 2023 in den Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehrs in der 2. Klasse.
Wenden Sie sich an Ihren Abo-Service bzw. Ihr Kundencenter vor Ort. Die Mitarbeiter:innen dort beraten Sie gerne dazu, wie Sie Ihr altes Abo in ein D-Ticket überführen.
Den Aboservice der DB Regio Bus Bayern erreichen Sie per Mail an abo.regiobusbayern@deutschebahn.com
Das Deutschland-Ticket wird Ihrem Kind zunächst auf Papier ausgehändigt. Das Schreiben enthält neben dem Barcode, der als Fahrkarte dient, auch einen Abrufcode.
Mit diesem Abrufcode kann in der WOHIN·DU·WILLST-App ein digitales Ticket erzeugt werden, das bei Fahrten vorgezeigt wird. Dieses Ticket erneuert sich jeden Monat automatisch.
Wenn Ihr Kind kein Handy hat, muss monatlich eine neue Fahrkarte über die print@home-Funktion in der WOHIN·DU·WILLST-Webapp ausgedruckt werden. Für den Ausdruck der Fahrkarte wird ebenfalls der Abrufcode benötigt.
Das Deutschland-Ticket kostet 49 Euro pro Person im Monat. Es ist nicht übertragbar, das heißt, ausschließlich Sie können mit dem Ticket fahren.
Die 49 Euro werden monatlich automatisch über die von Ihnen gewählte Zahlungsmethode abgebucht, solange Sie das Abo behalten.
Das Deutschland-Ticket können Sie zum Beispiel über die WOHIN·DU·WILLST-App oder andere digitale DB-Vertriebskanäle erwerben. Das D-Ticket-Abo können Sie auch beim Abo-Service und in den Kundenbüros der DB Regio Bus abschließen. Der Abrufcode, den Sie brauchen, um Ihr digitales Ticket zu erzeugen, kommt bei dieser Kaufvariante nach einigen Tagen ganz nach Wunsch per Post oder per Mail.
Die WOHIN·DU·WILLST-App ist kostenfrei im google-Playstore und im Apple-App Store erhältlich. Die Funktion zum Kauf des D-Tickets steht in der App ab Mitte April zur Verfügung.
Das Deutschland-Ticket kaufen Sie als Jahresabonnement. Der Fahrschein gilt immer für den aktuellen Kalendermonat. Wenn Sie eine App, beispielsweise die WOHIN·DU·WILLST-App nutzen, erneuert sich der Fahrschein jedes Monat automatisch. Der monatliche Preis von 49 Euro wird ebenfalls automatisch abgebucht, solange Sie das Abo behalten.
Schüler:innen in Bayern, die ein D-Ticket als Schülerfahrkarte bekommen und kein Handy besitzen, können print@home nutzen, um sich monatlich eine neue Fahrkarte auszudrucken. Alle Infos dazu finden Sie im FAQ auf der WOHIN·DU·WILLST-Homepage.
Das Ticket gilt deutschlandweit in allen Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehrs. Für Fahrten in den Fernverkehrszügen IC, EC und ICE und für Fahrten in der 1. Klasse brauchen Sie ein separates Ticket.
Auf den grenzüberschreitenden Linien 9550 (Tegernsee - Achenkirch - Pertisau), 840 (WATZMANNexpress), 9535 (Mozart-Express) und 9569 (Bergbus Eng) wird das Deutschland-Ticket bis zum letzten Halt in Deutschland anerkannt. Für den verbleibenden Abschnitt muss ein neues Ticket gelöst werden.
Im Landkreis Oberallgäu sind einige Linien nicht im Deutschland-Ticket inbegriffen. Es handelt sich um:
- Linie 1 OA-Süd (9742): Oberstdorf – Baad (A)
- Linie 7 OA-Süd (9762): Oberstdorf – Skiflugschanze – Birgsau – Alpe Eschbach („Bergsteigerlinie Birgsau“)
- Linie 8 OA-Süd (9763): Oberstdorf – Christlessee – Spielmannsau („Bergsteigerlinie Spielmannsau“)
Das Deutschland-Ticket ist monatlich kündbar, bis 10. des Monats können Sie es zum Monatsende kündigen.
Wenn Sie das D-Ticket in der WOHIN·DU·WILLST-App gekauft haben, können Sie es direkt in der App kündigen. Haben Sie das D-Ticket beim Abo-Service oder im Kundencenter erworben, müssen Sie das Abonnement dort kündigen.
Sie brauchen die Chipkarte oder das Handy, über das das Deutschland-Ticket digital ausgegeben wird. Das D-Ticket ist nicht übertragbar. Es gilt nur in Verbindung mit dem amtlichen Lichtbildausweis der Person, auf die das Deutschland-Ticket ausgestellt ist.
Ab 6 Jahren brauchen auch Kinder ein eigenes D-Ticket. Kinder bis 6 Jahre fahren kostenlos mit dem ÖPNV.
Nein, das Deutschland-Ticket ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur Mitnahme weiterer Personen. Ausnahme sind Kinder bis 6 Jahren. Sie dürfen den ÖPNV kostenlos nutzen.
Nein, für das Fahrrad gelten die Beförderungstarife der zuständigen Verkehrsunternehmen.
Ja, es gibt auch ein Jobticket im Deutschland-Ticket. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an, ob er das Jobticket anbietet.
In Bayern wird voraussichtlich ein ermäßigtes Ticket für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende zum Startpreis von monatlich 29 Euro eingeführt. Das Ticket soll für die Auszubildenden ab 1. September 2023, für die Studierendem zum Wintersemester 2023/2024 erhältlich sein.
Die Verkehrsminister haben für das Deutschland-Ticket einen für mindestens zwei Jahre geltenden „Einführungszeitraum“ beschlossen.