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Bayerisches Ermäßigungsticket

Im Freistaat Bayern können Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Beamtenanwärter:innen und Studierende ein ermäßigtes D-Ticket bestellen. Es ist nicht übertragbar und kann in ganz Deutschland im Nahverkehr verwendet werden. 

Geänderte Bestellzeiten

Das Bayer. Ermäßigungsticket kann bis zum 3. eines Monats für den laufenden Monat bestellt werden. Beispiel: ein Abo mit Start am 1.3. kann bis einschließlich 3.3. bestellt werden.

Bestellung und Verlängerung des Abos

Aboportal nutzen

Für die Bestellung und Verwaltung des Bayer. Ermäßigunsgstickets können Sie ab sofort unser Aboportal nutzen. Dort haben Sie den Status Ihres Abos und alle zugehörigen Unterlagen immer im Blick.

Jetzt bestellen:

  • Rufen Sie das Aboportal auf
  • Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort
  • Wählen Sie Ihre Region und das gewünschte Produkt
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  • Prüfen Sie Ihre Angaben
  • Bestellen Sie zahlungspflichtig

Aufgrund der hohen Nachfrage kann es derzeit etwas dauern, bis Sie den Abrufcode erhalten. Mit diesem können Sie in der WOHIN·DU·WILLST-App Ihr Ticket abrufen. 

Wer kann bestellen?

  • Azubis, Beamtenanwärter:innen und Freiwilligendienstleistende können über unser Aboportal das Ticket erwerben. 
  • Nicht bei uns bestellen können Studierende. Sie erhalten ihr Ticket über die Verkaufspartner der Universitäten , Ausnahme sind Studierende der TH Aschaffenburg

Nachweisformular

Das Nachweisformular (Download siehe oben) muss von der Berufsschule (bei Azubis) bzw. von der Dienststelle (bei Beamtenanwärter:innen und Freiwililigendienstleistenden) gestempelt sein. 

Ihre Vorteile im Aboportal

  • persönliche Daten ändern
  • Bankverbindung ändern
  • Abo kündigen
  • Nachweis hochladen

Sie haben Fragen zum Abo?

Unser FAQ-Voicebot gibt telefonisch Antworten. 
Unter unserer Servicenummer Tel. 0911 39400068 können Sie Ihre Fragen rund um das Abo eines D-Tickets / Bayerischen Ermäßigungstickets stellen, insbesondere zu

  • Kauf des Abos
  • Abrufcode und Ticketabruf
  • Rechnungen und Zahlungen im Abo
  • Gültigkeit & Laufzeit des Abos
  • Kündigung des Abos 

FAQ zu Onlinebestellung und Ticketabruf

Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Onlinebestellung und zum Abruf des digitalen Tickets in der WOHIN·DU·WILLST-App.

Ja, das Bayerische Ermäßigungsticket wird als Abonnement verkauft. 

Das bedeutet:

  1. Das Ermäßigungsticket gilt so lange, bis Sie es kündigen. Sie brauchen nicht jeden Monat ein neues Ticket zu bestellen. 
  2. Das Ticket aktualisiert sich in der App jeden Monat automatisch.
  3. Der Abrufcode bleibt über die gesamte Abolaufzeit gleich. So kann beispielsweise bei einem Gerätewechsel das Ticket auch auf dem neuen Smartphone in der App abgerufen werden, so lange das Abo läuft. 

Sie können das Abo für das Bayer. Ermäßigungsticket nur zum 1. jedes Monats beginnen. Es gilt den gesamten Monat und verlängert sich, wenn Sie es nicht kündigen.

Schließen Sie Ihr Abo bitte rechtzeitig ab. Beim Ermäßigungsticket muss der Nachweis Ihres Anspruchs geprüft werden. Es empfiehlt sich daher eine Bestellung mindestens 10 Tage vor der geplanten ersten Nutzung. 

Bestellung für laufenden Monat

Ja, bis einschließlich 3. des Monats können Sie noch ein Abo für den bereits laufenden Monat bestellen. Bitte bestellen Sie das Abo frühzeitig vor der geplanten ersten Nutzung des Tickets. 

Abbuchung

Das Bayerische Ermäßigungsticket wird als Abonnement abgeschlossen. Der monatliche Preis wird per SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. Sie erteilen uns beim Kauf des Tickets über unseren Onlineshop das SEPA-Lastschrift-Mandat. Die Abbuchung findet zwischen dem 10. und 15. des Monats statt. 

Der Abrufcode wird wenige Arbeitstage nach der Bestellung per Mail an den Fahrkarteninhaber verschickt.

Sie müssen bei der Bestellung des Bayer. Ermäßigungstickets ein Nachweisformular hochladen, in dem Sie Ihren Anspruch auf das vergünstigte Ticket nachweisen. Sie erhalten den Abrufcode erst, wenn das Nachweisformular geprüft wurde und Ihr Anspruch anerkannt werden kann.  

Sollte Ihr Anspruchsnachweis nicht den Vorgaben entsprechen, müssen wir Ihre Bestellung ablehnen. In diesem Fall erhalten Sie keinen Abrufcode. Stattdessen wird die Bestellung abgelehnt und storniert. Eine entsprechende Mail wird an die Mailadresse des Fahrkarteninhabers versandt. 

Die Bestellbestätigung wird nicht als Fahrschein anerkannt. Ein gültiges Ticket liegt erst vor, wenn Sie den Abrufcode in der WOHIN·DU·WILLST-App eingegeben haben und das Ticket mit dem digitalen QR-Code erzeugt wurde. 

Wenn Sie den Abrufcode per Mail erhalten, dauert es einige Stunden - manchmal auch bis zum nächsten Morgen -, bis Sie Ihr Ticket in der App abrufen können.

Geben Sie genau die Daten ein, die Sie als Abrufcode (Name und 12-stellige Ziffernfolge) in Ihrem Begleitschreiben erhalten haben. Nur damit lässt sich ein Ticket in der App abrufen. 

Möglichkeit 1: Ihr Anspruch auf das ermäßigte Ticket wurde abgelehnt
Wenn Sie ein Bayer. Ermäßigungstickets bestellen, müssen Sie Ihren Anspruch nachweisen, dieses vergünstigte Abo abschließen zu dürfen. Sollte Ihr Anspruchsnachweis nicht den Vorgaben entsprechen, müssen wir Ihre Bestellung ablehnen. Sie erhalten dann eine entsprechende Mail an die Mailadresse, die Sie beim Fahrkarteninhaber angegeben haben.
Mit der Ablehnung wird Ihre Bestellung storniert. Sie erhalten keinen Abrufcode. 

Möglichkeit 2: Abrufcode geht an die Mailadresse des Fahrkarteninhabers
Der Abrufcode wird an die Mailadresse gesendet, die Sie beim Fahrkarteninhaber angegeben haben. Sofern Sie bei Kunde und Fahrkarteninhaber zwei unterschiedliche Mailadressen verwendet haben, prüfen Sie daher bitte nicht Ihr Postfach, sondern das E-Mail-Postfach des Fahrkarteninhabers auf einen Posteingang. 

Manueller Abruf, wenn sich Ticket nicht verlängert

Es kann vorkommen, dass sich das Ticket nicht von selbst auf den neuen Monat aktualisiert. Das heißt, es wird Ihnen dann für den neuen Monat kein Ticket angezeigt. 

Rufen Sie in diesem Fall das Ticket einfach manuell ab mit dem Abrufcode, der Ihnen vorliegt. Der Abrufcode bleibt über die gesamte Laufzeit des Abos gültig. 

ACHTUNG: Wenn eine Zahlungserinnerung vorliegt oder das Abo gekündigt ist, können Sie auch manuell kein Ticket abrufen! 

Wo finden Sie den Abrufcode?
Im August hat sich bei allen Kund:innen der Abrufcode geändert. Sie haben am 7.8. per Mail von uns den neuen Abrufcode erhalten!

Der Abrufcode ist ausschließlich für die WOHIN·DU·WILLST-App verwendbar. Sie können damit in der DB Navigator-App kein digitales Ticket abrufen. 

Wenn Sie Daten im Onlineshop falsch eingegeben haben oder bei der Prüfung der Eingangsbestätigung Fehler entdecken, schreiben Sie uns eine Mail 

Wir ändern die Daten für Sie.

Widerruf Bayer. Ermäßigungsticket

Sie können die Bestellung des Bayerischen Ermäßigungstckets nicht widerrufen.

Beim Abo des Bayer. Ermäßigungstickets handelt es sich um einen Vertrag über die Beförderung von Personen. Auf einen derartigen Vertrag finden die allgemeinen Regelungen zum Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Online-Käufen keine Anwendung (§ 312 Abs. 8 BGB).

Sie können das Ticket über unser Kündigungsformular kündigen. 

Bitte beachten Sie die geltenden Kündigungsfristen:

Bis 10. eines Monats können Sie das Abonnement zum Monatsende kündigen. Bei Kündigung nach dem 10. wird die Kündigung erst zum Ende des Folgemonats wirksam. 

Sie können jederzeit den monatlichen Rechnungsversand per Mail an abo.regiobusbayern@deutschebahn.com anfordern.

Wenn Sie eine Mahnung von uns erhalten haben, hat die Abbuchung von Ihrem Konto nicht geklappt. Sie müssen den gemahnten Betrag dann an das Konto überweisen, das in der Mahnung angegeben ist. Wenn Sie gezahlt haben und Ihr Kundenkonto bei uns wieder ausgeglichen ist, ziehen wir die weiteren monatlichen Beträge wieder per Lastschriftverfahren ein.

ACHTUNG:

  1. Ihre Bank erhebt eine Gebühr für die Rücklastschrift, die ebenfalls mit überwiesen werden muss. Sie ist in der Mahnung mit ausgewiesen. 
  2. Wenn Sie den ausstehenden Betrag nicht zeitnah begleichen, wird Ihr Ticket im folgenden Monat nicht verlängert. 

FAQ zum Bayerischen Ermäßigungsticket

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bayerischen Ermäßigungsticket.

Anspruchsgruppen

Berechtigte Nutzer für das bayerische Ermäßigungsticket sind:

  • Auszubildende, die Berufsschulen oder vergleichbare Bildungseinrichtungen in Bayern besuchen ODER ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, sofern für Sie nicht Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs besteht
  • Studierende mit Studienort in Bayern, unabhängig vom Wohnsitz
  • Studierende mit Hauptwohnsitz in Bayern, die an einer Hochschule mit bundesländerübergreifendem und in Regionen von Bayerns gültigen Semesterticket studieren – dies trifft nur auf einzelne Hochschulen in der Region Ulm zu
  • Freiwilligendienstleistende, deren Dienstort oder Hauptwohnsitz in Bayern liegt
  • Beamtenanwärter:innen mit Dienstort in Bayern

Einschränkung bei der Bestellung:
DB Regio Bus, Region Bayern, gibt das Ticket NICHT an Studierende aus. Ausnahme sind Studierende der TH Aschaffenburg. 

Preis Ermäßigungsticket

Das Ermäßigungsticket kostet ab Januar 2025 pro Monat 38 Euro und ist damit um 20 Euro günstiger als das reguläre Deutschlandticket. 

Bestellmöglichkeit

Verschiedene Verkehrsunternehmen und Verbünde bieten das bayerische Ermäßigungsticket zum Verkauf an. Auch im Aboportal der DB Regio Bus Bayern können Sie das Ticket bestellen. 

Das bayerische Ermäßigungsticket gilt - wie das D-Ticket auch - bundesweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs, also in Bussen, Straßen-, U-, S-Bahnen und Regionalzügen (z.B. RE, RB). 

Preis D-Ticket Job

Einige Arbeitgeber bieten ein D-Ticket Job an. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach! In diesem Fall müssen Sie keinen Berechtigungsnachweis über die Berufsschule einholen und können direkt Ihr Ticket bestellen. Der Preis für das D-Ticket Job ist abhängig vom Arbeitgeberzuschuss. 

Das bayerische Ermäßigungsticket wird wie das D-Ticket als Abo abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Bis 10. des Monats können Sie es zum Monatsende kündigen.

Neuer Nachweis nach 12 Monaten

Spätestens nach 12 Monaten muss ein neues Nachweisformular vorgelegt werden. Damit wird nachgewiesen, dass der Anspruch weiterhin besteht.

Kündigung bei Ausbildungsende 

Endet die Ausbildung oder der Freiwilligendienst, erlischt der Anspruch auf das Ermäßigungsticket. Das Abo muss entsprechend vom Kunden gekündigt werden. Es endet nicht automatisch.