Die Schülerkarten der RVO
Bitte beachten Sie:
- Berechtigungsausweis ist nur mit Lichtbild gültig
- zum Lösen von Schülerwochenkarten ist der Berechtigungsausweis zwingend erforderlich, es werden sonst keine Schülerwochenkarten ausgestellt
- Schülerwochenkarten und Berechtigungsausweis müssen bei Fahrausweiskontrollen immer gemeinsam vorgezeigt werden, ohne Berechtigungsausweis ist die Schülerwochenkarte ungültig
- die Schülerwochenkarte ist nicht übertragbar und ist vom Inhaber zu unterschreiben
Verlorengegangene Wochenkarten werden nicht umgetauscht oder erstattet. Im Krankheitsfall ist eine Erstattung möglich: Dafür ist ein ärztliches Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig. Bereits abgelaufene Fahrten werden entsprechend berücksichtigt und abgezogen.
Wichtiger Hinweis:
Schülerwochenkarten berechtigen nicht zum Kauf eines "Flexi-Plus-Tickets".
Bitte beachten Sie:
- Berechtigungsausweis ist nur mit Lichtbild gültig
- zum Lösen von Schülermonatskarten ist der Berechtigungsausweis zwingend erforderlich, es werden sonst keine Schülermonatskarten ausgestellt
- Schülermonatskarten und Berechtigungsausweis müssen bei Fahrausweiskontrollen immer gemeinsam vorgezeigt werden, ohne Berechtigungsausweis ist die Schülermonatskarte ungültig
- Die Schülermonatskarte ist nicht übertragbar und ist vom Inhaber zu unterschreiben
Verlorengegangene Wochenkarten werden nicht umgetauscht oder erstattet. Im Krankheitsfall ist eine Erstattung jedoch möglich: Dafür ist ein ärztliches Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig. Bereits abgelaufene Fahrten werden entsprechend berücksichtigt und abgezogen.
Hinweis:
Inhaber einer gültigen Schülermonatskarte können beim Busfahrer ein Flexi-Plus-Ticket erwerben und damit das gesamte Netz der RVO nutzen.
Inhaber einer gültigen Schülermonatskarte können beim Busfahrer ein Flexi-Plus-Ticket erwerben und damit das gesamte Netz der RVO GmbH nutzen. An Schultagen gilt es ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ohne zeitliche Einschränkung.
Für ein Flexi-Plus-Ticket für den Ferienmonat August müssen Sie dem Busfahrer nur ihre Schülermonatskarte für den Monat Juli vorzeigen.
Das Ticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten:
- von Montag bis Freitag an Schultagen ab 9 Uhr
- an Samstagen, sonn- und feiertags sowie in den Ferien ganztägig
- im gesamten Regionalnetz der RVO (bitte Ausnahmen beachten)
- Das Ticket ist für 11 Euro beim Busfahrer erhältlich
- Das Flexi-Plus-Ticket ist nur gültig mit einer aktuellen Schülermonatskarte, beziehungsweise einer Julikarte für den Monat August und der dazugehörigen Berechtigungskarte.
- Das Ticket ist nicht übertragbar, eine Erstattung ist nicht möglich.
Das Ticket gilt nicht auf folgenden Strecken:
- 847 Alm-Erlebnis-Bus
- 849 Kehlsteinlinie
- 9507 Seegatterl - Winklmoos
- Nachtbuslinien
- MVV- und grenzüberschreitende Linien
*Schüler erhalten nach Vorzeigen einer RVO-/BOB-Schülermonatskarte oder eines Schülerausweises (Berechtigungsschreiben der Schule ist ausreichend) einen sogenannten
„0-Euro-Monatsfahrschein“.
Regionale Schülertickets
Neben Schülern, Studenten und Auszubildenden kann das Chiemgauer Schüler- und Studententicket auch von Bundesfreiwilligen erworben werden. Für nur 2 Euro ist es als Monatskarte beim Busfahrer erhältlich. Es gilt an Schultagen ab 14 Uhr, an Ferien- und Feiertagen sowie an Wochenenden ganztags auf allen Linien lt. Linienverzeichnis.
Das Ticket wird mit 9 Euro vom Landkreis bezuschusst.
Jugend-Freizeitticket BGL
Das Ticket kann von Schülern, Auszubildenden, Studenten und Bundesfreiwilligen mit gültigem Schüler-/Studentenausweis, Schülerzeitkarte oder Berechtigungskarte eines teilnehmenden Vertragspartners direkt beim Busfahrer erworben werden.
Das Jugend-Freizeitticket BGL ist eine Monatskarte. Sie ist an Ferientagen, Wochenenden und Feiertagen ganztags, an Schultagen ab 14 Uhr auf allen Buslinien (lt. Linienverzeichnis) im Berchtesgadener Land gültig.
Ticketpreis: 11 Euro
Schüler aus den Landkreisen Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen sind mit dem Oberlandler Schülerticket an Schultagen ab 14 Uhr gratis mit den RVO-Bussen im Oberland unterwegs. An Ferien- und Feiertagen sowie an Wochenenden sogar ganztags. Das Ticket* gilt für einen Kalendermonat und ist direkt beim Busfahrer erhältlich.
Es gilt nicht auf MVV- und grenzüberschreitenden Linien. Für Fahrten über den Geltungsbereich hinaus ist ein Anschlussfahrschein zu lösen.
*Schüler erhalten nach Vorzeigen einer RVO-/BOB-Schülermonatskarte oder eines Schülerausweises (Berechtigungsschreiben der Schule ist ausreichend) einen sogenannten „0-Euro-Monatsfahrschein“.