Busshooting 2019

Angebote für Schüler und Auszubildende

Die Schülerkarten der RVO

Bitte beachten Sie:

  • Berechtigungsausweis ist nur mit Lichtbild gültig
  • zum Lösen von Schülerwochenkarten ist der Berechtigungsausweis zwingend erforderlich, es werden sonst keine Schülerwochenkarten ausgestellt
  • Schülerwochenkarten und Berechtigungsausweis müssen bei Fahrausweiskontrollen immer gemeinsam vorgezeigt werden, ohne Berechtigungsausweis ist die Schülerwochenkarte ungültig
  • die Schülerwochenkarte ist nicht übertragbar und ist vom Inhaber zu unterschreiben

Verlorengegangene Wochenkarten werden nicht umgetauscht oder erstattet. Im Krankheitsfall ist eine Erstattung möglich: Dafür ist ein ärztliches Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig. Bereits abgelaufene Fahrten werden entsprechend berücksichtigt und abgezogen.

Wichtiger Hinweis:

Schülerwochenkarten berechtigen nicht zum Kauf eines "Flexi-Plus-Tickets".

Bitte beachten Sie:

  • Berechtigungsausweis ist nur mit Lichtbild gültig
  • zum Lösen von Schülermonatskarten ist der Berechtigungsausweis zwingend erforderlich, es werden sonst keine Schülermonatskarten ausgestellt
  • Schülermonatskarten und Berechtigungsausweis müssen bei Fahrausweiskontrollen immer gemeinsam vorgezeigt werden, ohne Berechtigungsausweis ist die Schülermonatskarte ungültig
  • Die Schülermonatskarte ist nicht übertragbar und ist vom Inhaber zu unterschreiben

Verlorengegangene Wochenkarten werden nicht umgetauscht oder erstattet. Im Krankheitsfall ist eine Erstattung jedoch möglich: Dafür ist ein ärztliches Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig. Bereits abgelaufene Fahrten werden entsprechend berücksichtigt und abgezogen.

Hinweis:

Inhaber einer gültigen Schülermonatskarte können beim Busfahrer ein Flexi-Plus-Ticket erwerben und damit das gesamte Netz der RVO nutzen.

Inhaber einer gültigen Schülermonatskarte können beim Busfahrer ein Flexi-Plus-Ticket erwerben und damit das gesamte Netz der RVO GmbH nutzen. An Schultagen gilt es ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ohne zeitliche Einschränkung.
Für ein Flexi-Plus-Ticket für den Ferienmonat August müssen Sie dem Busfahrer nur ihre Schülermonatskarte für den Monat Juli vorzeigen.

Das Ticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten:

  • von Montag bis Freitag an Schultagen ab 9 Uhr
  • an Samstagen, sonn- und feiertags sowie in den Ferien ganztägig
  • im gesamten Regionalnetz der RVO (bitte Ausnahmen beachten)
  • Das Ticket ist für 11 Euro beim Busfahrer erhältlich
  • Das Flexi-Plus-Ticket ist nur gültig mit einer aktuellen Schülermonatskarte, beziehungsweise einer Julikarte für den Monat August und der dazugehörigen Berechtigungskarte.
  • Das Ticket ist nicht übertragbar, eine Erstattung ist nicht möglich.

Das Ticket gilt nicht auf folgenden Strecken:

  • 847 Alm-Erlebnis-Bus
  • 849 Kehlsteinlinie
  • 9507 Seegatterl - Winklmoos
  • Nachtbuslinien
  • MVV- und grenzüberschreitende Linien

 

*Schüler erhalten nach Vorzeigen einer RVO-/BOB-Schülermonatskarte oder eines Schülerausweises (Berechtigungsschreiben der Schule ist ausreichend) einen sogenannten

„0-Euro-Monatsfahrschein“.

Regionale Schülertickets

Neben Schülern, Studenten und Auszubildenden kann das Chiemgauer Schüler- und Studententicket auch von Bundesfreiwilligen erworben werden. Für nur 2 Euro ist es als Monatskarte beim Busfahrer erhältlich. Es gilt an Schultagen ab 14 Uhr, an Ferien- und Feiertagen sowie an Wochenenden ganztags auf allen Linien lt. Linienverzeichnis.

Das Ticket wird mit 9 Euro vom Landkreis bezuschusst.

Ab 1. April  kann das Ticket für 2 Euro von Schülern, Auszubildenden, Studenten und Bundes-freiwilligen mit gültigem Schüler-/Studentenausweis, Schülerzeitkarte oder Berechtigungskarte eines teilnehmenden Vertragspartners direkt beim Busfahrer erworben werden. Das Jugend-Freizeitticket BGL ist eine Monatskarte. Sie ist an Ferientagen, Wochenenden und Feiertagen ganztags, an Schultagen ab 14 Uhr auf allen Buslinien (lt. Linienverzeichnis) im Berchtesgadener Land gültig.

Schüler aus den Landkreisen Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen sind mit dem Oberlandler Schülerticket an Schultagen ab 14 Uhr gratis mit den RVO-Bussen im Oberland unterwegs. An Ferien- und Feiertagen sowie an Wochenenden sogar ganztags. Das Ticket* gilt für einen Kalendermonat und ist direkt beim Busfahrer erhältlich.

Es gilt nicht auf MVV- und grenzüberschreitenden Linien. Für Fahrten über den Geltungsbereich hinaus ist ein Anschlussfahrschein zu lösen.

 

*Schüler erhalten nach Vorzeigen einer RVO-/BOB-Schülermonatskarte oder eines Schülerausweises (Berechtigungsschreiben der Schule ist ausreichend) einen sogenannten „0-Euro-Monatsfahrschein“.