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Angebote für Schüler und Auszubildende

Busshooting 2019

Die Schülerkarten der RVO

Bitte beachten Sie:

  • Berechtigungsausweis ist nur mit Lichtbild gültig
  • zum Lösen von Schülerwochenkarten ist der Berechtigungsausweis zwingend erforderlich, es werden sonst keine Schülerwochenkarten ausgestellt
  • Schülerwochenkarten und Berechtigungsausweis müssen bei Fahrausweiskontrollen immer gemeinsam vorgezeigt werden, ohne Berechtigungsausweis ist die Schülerwochenkarte ungültig
  • die Schülerwochenkarte ist nicht übertragbar und ist vom Inhaber zu unterschreiben

Verlorengegangene Wochenkarten werden nicht umgetauscht oder erstattet. Im Krankheitsfall ist eine Erstattung möglich: Dafür ist ein ärztliches Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig. Bereits abgelaufene Fahrten werden entsprechend berücksichtigt und abgezogen.

Wichtiger Hinweis:

Schülerwochenkarten berechtigen nicht zum Kauf eines "Flexi-Plus-Tickets".

Bitte beachten Sie:

  • Berechtigungsausweis ist nur mit Lichtbild gültig
  • zum Lösen von Schülermonatskarten ist der Berechtigungsausweis zwingend erforderlich, es werden sonst keine Schülermonatskarten ausgestellt
  • Schülermonatskarten und Berechtigungsausweis müssen bei Fahrausweiskontrollen immer gemeinsam vorgezeigt werden, ohne Berechtigungsausweis ist die Schülermonatskarte ungültig
  • Die Schülermonatskarte ist nicht übertragbar und ist vom Inhaber zu unterschreiben

Verlorengegangene Wochenkarten werden nicht umgetauscht oder erstattet. Im Krankheitsfall ist eine Erstattung jedoch möglich: Dafür ist ein ärztliches Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig. Bereits abgelaufene Fahrten werden entsprechend berücksichtigt und abgezogen.

Hinweis:

Inhaber einer gültigen Schülermonatskarte können beim Busfahrer ein Flexi-Plus-Ticket erwerben und damit das gesamte Netz der RVO nutzen.

Inhaber einer gültigen Schülermonatskarte können beim Busfahrer ein Flexi-Plus-Ticket erwerben und damit das gesamte Netz der RVO GmbH nutzen. An Schultagen gilt es ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ohne zeitliche Einschränkung.
Für ein Flexi-Plus-Ticket für den Ferienmonat August müssen Sie dem Busfahrer nur ihre Schülermonatskarte für den Monat Juli vorzeigen.

Das Ticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten:

  • von Montag bis Freitag an Schultagen ab 9 Uhr
  • an Samstagen, sonn- und feiertags sowie in den Ferien ganztägig
  • im gesamten Regionalnetz der RVO (bitte Ausnahmen beachten)
  • Das Ticket ist für 11 Euro beim Busfahrer erhältlich
  • Das Flexi-Plus-Ticket ist nur gültig mit einer aktuellen Schülermonatskarte, beziehungsweise einer Julikarte für den Monat August und der dazugehörigen Berechtigungskarte.
  • Das Ticket ist nicht übertragbar, eine Erstattung ist nicht möglich.

Das Ticket gilt nicht auf folgenden Strecken:

  • 847 Alm-Erlebnis-Bus
  • 849 Kehlsteinlinie
  • 9507 Seegatterl - Winklmoos
  • Nachtbuslinien
  • MVV- und grenzüberschreitende Linien

 

*Schüler erhalten nach Vorzeigen einer RVO-/BOB-Schülermonatskarte oder eines Schülerausweises (Berechtigungsschreiben der Schule ist ausreichend) einen sogenannten

„0-Euro-Monatsfahrschein“.

Regionale Schülertickets

Neben Schülern, Studenten und Auszubildenden kann das Chiemgauer Schüler- und Studententicket auch von Bundesfreiwilligen erworben werden. Für nur 2 Euro ist es als Monatskarte beim Busfahrer erhältlich. Es gilt an Schultagen ab 14 Uhr, an Ferien- und Feiertagen sowie an Wochenenden ganztags auf allen Linien lt. Linienverzeichnis.

Das Ticket wird mit 9 Euro vom Landkreis bezuschusst.

Jugend-Freizeitticket BGL

Das Ticket kann von Schülern, Auszubildenden, Studenten und Bundesfreiwilligen mit gültigem Schüler-/Studentenausweis, Schülerzeitkarte oder Berechtigungskarte eines teilnehmenden Vertragspartners direkt beim Busfahrer erworben werden.

Das Jugend-Freizeitticket BGL ist eine Monatskarte. Sie ist an Ferientagen, Wochenenden und Feiertagen ganztags, an Schultagen ab 14 Uhr auf allen Buslinien (lt. Linienverzeichnis) im Berchtesgadener Land gültig.

Ticketpreis: 11 Euro

Schüler aus den Landkreisen Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen sind mit dem Oberlandler Schülerticket an Schultagen ab 14 Uhr gratis mit den RVO-Bussen im Oberland unterwegs. An Ferien- und Feiertagen sowie an Wochenenden sogar ganztags. Das Ticket* gilt für einen Kalendermonat und ist direkt beim Busfahrer erhältlich.

Es gilt nicht auf MVV- und grenzüberschreitenden Linien. Für Fahrten über den Geltungsbereich hinaus ist ein Anschlussfahrschein zu lösen.

 

*Schüler erhalten nach Vorzeigen einer RVO-/BOB-Schülermonatskarte oder eines Schülerausweises (Berechtigungsschreiben der Schule ist ausreichend) einen sogenannten „0-Euro-Monatsfahrschein“.